Kostenübernahme für Hörgeräte durch die Krankenkasse
Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Hörgeräte. Bei Privatversicherten hängt die Höhe vom Tarif ab.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Hörgeräte, wenn eine ärztlich bestätigte Hörschwäche vorliegt. Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom gewählten PKV-Tarif und den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Folgende Kosten werden übernommen:
zuzahlungsfreie Hörhilfen
- Tests und Anpassungen von Hörgeräten sowie
Wartungen und Reparaturen
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen die Hörgeräte bestimmte Grundfunktionen erfüllen, die medizinisch notwendig sind. Wenn Sie jedoch ein spezielles oder höherwertiges Gerät bevorzugen, das über die medizinischen Anforderungen hinausgeht, kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Für eine umfassende Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anforderungen für die Kostenübernahme
In der Regel setzen Krankenkassen bestimmte technische Standards für Hörgeräte voraus. Dazu gehört, dass das Hörsystem digital ist und präzise auf Ihre individuelle Hörschwäche abgestimmt werden kann. Das Hörgerät sollte in der Lage sein, mithilfe intelligenter Signalverarbeitung zwischen Umgebungsgeräuschen und gesprochener Sprache zu unterscheiden. Dabei müssen mindestens die folgenden Eigenschaften erfüllt sein:
- 6 Kanäle
- 3 Hörprogramme
Störschallunterdrückung
Rückkoppelungsunterdrückung
- Omnidirektionale und direktionale Schallaufnahme
- Adäquate Verstärkerleistung mit ausreichend Reserve
Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?
Gesetzlich
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) kosten. Hier am Beispiel der AOK aufgeführt:
679,45 Euro pro Hörgerät
42,80 Euro pro Otoplastik
142,80 Euro pro Reparaturpauschale
*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.
Privat
Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:
1.500,00 Euro pro Hörgerät*
Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.
*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.